Gremium: Regionales Führungsorgan Thun Plus
2 Mitglieder
Der Gemeinderat ernennt den Chef des RFO Thun plus sowie die Stellvertreter (Reglement 521.1 Artikel 6 Buchstabe b und c) und bezeichnet die Geschäftsstelle.
Die Verordnung 521.10 für Katastrophen und Notlagen in der Stadt Thun Artikel 2 regelt die weitere Zusammensetzung des RFO Thun plus.
Der Gemeinderat ernennt den Chef des RFO Thun plus sowie die Stellvertreter (Reglement 521.1 Artikel 6 Buchstabe b und c) und bezeichnet die Geschäftsstelle.
Die Verordnung 521.10 für Katastrophen und Notlagen in der Stadt Thun Artikel 2 regelt die weitere Zusammensetzung des RFO Thun plus.
Behördenmandate
Name | Funktion | Eintritt |
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Gfeller Roland | Stv. Chef RFO | 01.01.2018 |
Wegmüller Heinz | Chef RFO | 01.01.2021 |